Rechtsanwalt Kitzing

WETTBEWERBSRECHT
 

Das deutsche Wettbewerbsrecht ist in vielen Bereichen nach wie vor streng. Es stellt hohe Anforderungen an die Zulässigkeit des Werbe- und sonstigen Marktverhaltens von Unternehmen. Wettbewerbsrecht ist zu einem wesentlichen Teil Werberecht. Wie weit Sie gehen dürfen, hängt von vielen Faktoren ab. Werbung darf weder irreführen noch belästigen oder Konkurrenten herabsetzen. Es gibt Sonderregeln für vergleichende Werbung, Werbung mit Preisangaben, Blickfangwerbung, Werbung über bestimmte Medien, Werbung mit Preisnachlässen, Zugaben, Geschenken oder Gewinnspielen sowie Werbung für bestimmte Produktkategorien. So hat sich das Heilmittelwerberecht zu einem eigenständigen Rechtsbereich entwickelt, aber z.B. auch für Lebensmittel, Tabakwaren oder Kosmetika gelten Besonderheiten. Nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bestimmt sich auch, ob beispielsweise eine Abwerbung von Mitarbeitern oder Kunden oder die Nachahmung eines Produkts erlaubt ist.

Bei nachstehenden Beratungsfeldern stehe ich Ihnen zur Seite:

- Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer geplanten Werbeaktionen oder Produktgestaltungen
- Abmahnung und gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen
- Wettbewerbsverstöße Ihrer Konkurrenten, nach Möglichkeit im einstweiligen
- Verfügungsverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunft und
- Schadensersatz
- Verteidigung gegen Abmahnungen und gerichtliches Vorgehen Ihrer Konkurrenten oder
- von Wettbewerbsverbänden, einschließlich der Hinterlegung von Schutzschriften
- Gestaltung von Unterlassungserklärungen

 
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