Rechtsanwalt Kitzing

VERTRÄGE UND VERTRAGSVERHANDLUNGEN


Denn, was man schwarz auf weiß besitzt kann man getrost nach Hause tragen

(Johann Wolfgang von Goethe im Faust)



Ein entscheidender Faktor für Ihren wirtschaftlichen Erfolg ist die juristisch sichere Ausgestaltung handelsrechtlicher Verträge. Kaum ein Geschäft ist heute ohne eine durchdachte Ausgestaltung von Verträgen und Geschäftsbeziehungen denkbar. Aufgrund der sich im stetigen rechtlichen und wirtschaftlichen Wandel befindlichen Entwicklung ist es notwendig, eine andauernde Kontrolle der Vertragswerke durchzuführen und bei Bedarf zu ändern. Dies gilt nicht nur für die eigenen Vertragsbedingen, sondern insbesondere für die der Geschäftspartner. Alle Vertragswerke sind auf das betreffende Unternehmen maßgeschneidert.


Die nachstehende Aufzählung des Leistungsspektrums stellt nur einen Ausschnitt dar:

- Gestaltung von Handelsverträgen aller Art, insbesondere von Produktions-, Beratungs-
- und Dienstleistungsverträgen, Partnerschaftsverträgen sowie Franchising und
- Factoring. Ein besonderes Augemerk gilt der Produkthaftung.
- Gestaltung von Lieferverträgen im B 2 B Bereich.
- Entwicklung von allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere der Einkaufs- und
- Verkaufsbedingungen im B 2 B und B 2 C Bereich.


Liegen bereits Vertragsentwürfe vor, so erfolgt eine Prüfung und Beratung im Hinblick auf die für Sie rechtliche und wirtschaftlich günstigste Lösung. Selbstverständlich unterstütze und berate ich Sie bei den Vertragsverhandlungen vor Ort.


Kaufverträge national & international

Der Kaufvertrag ist das in der Praxis wichtigste Umsatzgeschäft. Aufgrund der sich im Zuge der Globalisierung intensivierenden Güteraustauschs gewinnt das UN-Kaufrecht zunehmend an Bedeutung. Die vielfältigen grenzüberschreitenden Bezüge haben zur Folge, dass das deutsche Kaufrecht durchaus nicht für alle kaufrechtlichen Sachverhalte maßgeblich ist. Dies ist meist nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Tatsache ist, dass das UN-Kaufrecht für grenzüberschreitende Warenverkäufe mit Bezug zu mindestem einem Vertragsstaat gilt, wenn es nicht wirksam ausgeschlossen ist. Vertragsstaaten sind derzeit 65 Länder.

Diese Kaufverträge unterscheiden sich aber signifikant von deutschen Kaufverträgen. Besonders bei deren Abschluss, Verjährungsfragen und Gewährleistungsfragen. Dies bietet sowohl Chancen als auch Risiken für Verkäufer und Käufer die es zu nutzen bzw. erkennen gibt. Gerne unterstütze ich sie dabei.

 
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