HONORAR
Guten Rat gibt es nicht um sonst - nur was etwas kostet hat auch einen Wert
"Sicherlich ist es unklug zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist zwar bitter - aber auch schon alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da die gekaufte Leistung die ihrer zugedachten Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie also das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld um gleich für etwas Besseres zu bezahlen."
(John Ruskin, englischer Sozialreformer, 1819 - 1900)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
Grundsätzlich steht die Möglichkeit einer Abrechnung der Tätigkeit auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) offen, das die vormals geltende BRAGO abgelöst hat. Allerdings berücksichtigt diese Modalität den Zeitaufwand bei Beratungsmandaten nicht, sondern bemisst sich nur nach der Höhe des Wertes der Angelegenheit. Dies führt oft zu unangemessenen Ergebnissen.
Sollten die Kosten bereits von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, erfolgt eine Abrechnung über diese.
Honorarvereinbarungen
Die herkömmliche Honorierung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) halte ich aus verständlicher Mandantensicht weder für transparent noch für mehrwertorientiert. Wegen der aufwandsunabhängigen, gesetzlich gesicherten Pauschale wird der Rechtsanwalt nicht zu einem dienstleistungsorientierten und engagierten Service angehalten. Denn im außergerichtlichen Bereich ist der Anwalt bei der Gestaltung des Honorars flexibel. Lediglich in Gerichtsverfahren darf ich die gesetzlich zwingenden RVG-Sätze nicht unterschreiten. Ich sehe mich nicht an starre Honorarbedingungen gebunden, sondern kann den individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen.
Aus diesem Grund biete ich auf Wunsch meine Beratung nach Honorarvereinbarung an. Die Vereinbarung erfolgt zeitbezogen und ist ausgerichtet auf den erforderlichen oder gewünschten Aufwand und dem erzielten wirtschaftlichen Mehrwert für den Mandanten. Diese Stundensatzvereinbarung ermöglicht Ihnen eine transparente Honorareinschätzung.
Beraterverträge
Ein Schwerpunkt des Dienstleistungsangebots ist das Angebot von Beratungsverträgen für Unternehmen. Diese umfassen gegen monatliches Entgelt die fortlaufende Beratung unternehmerischer Rechtsproblemstellungen. Die Höhe richtet sich hierbei ausschließlich nach Art und Umfang der Tätigkeit. Auf diesem Weg können Sie die „externe Rechtsabteilung entstehen lassen. Das Honorar bespreche ich mit Ihnen im Einzelfall
Der Vorteil für Sie:
- volle Kostenkontrolle,
- kontinuierliche Beratung zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und ggf. hoher
- Folgekosten.
Pauschalhonorar
Für projektbezogene Aufgabenstellungen, wie z.B. die Erstellung von Rechtsgutachten und Verträgen oder den Unternehmenscheck biete ich Ihnen Pauschalhonorarvereinbarungen an. Der Vorteil für Sie liegt darin, dass Sie genau wissen welche Kosten entstehen und können Ihr Budget planen


