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LÖSUNG VON GESELLSCHAFTERKONFLIKTEN
Familienunternehmen und mittelständische Unternehmen stellen das Rückgrad der deutschen Wirtschaft dar. Familiengesellschaften sind erfahrungsgemäß besonders anfällig für Konflikte. Vor allem dann, wenn nur einzelne und nicht alle Gesellschafter geschäftsführend tätig sind. Dadurch kann aufgrund der verschieden Interessenlagen ein hohes Konfliktpotential entstehen.
Zerstrittene Gesellschafter und Gesellschafterstämme können ein Unternehmen in den Ruin treiben.
Bei diesen Konflikten hat es sich als hilfreich erwiesen einen familienfremden Dritten einzuschalten. Dieser kann zur Versachlichung des Konflikts betragen. Dies ist nicht nur bei der Bestellung von Geschäftsführern, sondern auch bei wichtigen Unternehmensentscheidungen von Vorteil.
In Konfliktfällen entspricht eine unternehmerische Gesamtlösung der Rechtsposition und Interessenlage aller Beteiligter. Die unternehmerische Lösung könnte beispielsweise erfolgen durch
- Trennung oder Realteilung - Fortführung des Unternehmens mit neuer Konzeption (neue Rechtsform, neuer - Gesellschaftsvertrag,Einrichtung eines Beirats, Aufnahme eines unternehmerischen - Partners oder Finanzinvestors).
Im Vordergrund jeglicher Entscheidungen sollte immer der Bestand des Unternehmens stehen. Dabei unterstütze ich sie gerne.
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